Hebemittel
Alle motorbetriebenen Hebemittel über 200 kg Tragkraft müssen in die nationale INAIL Datenbank eingetragen werden (gesetzliche Grundlage: M.D. vom 11.04.2011 und des D.LH. Nr. 16 vom 05.06.2015).
Wir führen für Sie alle notwendigen Schritte der Überprüfung durch:
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Ansuchen einer Matrikelnummer beim INAIL
- Erstüberprüfung
- Ausarbeitung technisches Datenblatt
- Erstellung Überprüfungsprotokoll
- Periodische Überprüfungen: je nach Hebemitteltyp, Hebemittelalter und Betriebsbranche alle 1-2-3 Jahre