Das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 462 vom 22. Oktober 2001 verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Erdungsanlage seines Betriebs zum Schutz der Sicherheit von Personen regelmäßig überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung muss von einer vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italy zugelassenen Inspektionsstelle durchgeführt werden.
Das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 462/2001 legt außerdem fest, dass Gesellschafter, Auszubildende, Praktikanten, Schüler und alle anderen Personen, die in dem oben genannten Betrieb tätig sind, den Arbeitnehmern gleichgestellt sind.

Wir begleiten Sie bei der Erfüllung aller dafür notwendigen Verpflichtungen:

  • Erstellung Prüfprotokoll
  • Regelmäßige Prüfung alle 2 Jahre für Anlagen:
    - auf Baustellen;
    - in Räumen, welche für medizinische Zwecke verwendet werden;
    - in Umgebungen mit erhöhtem Brandschutzrisiko;
  • Alle 5 Jahre für alle anderen Fälle.

 

Inspektionsvorschriften

Decreto di abilitazione DPR 462/01